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Neue Abteilung: INKASSO

Nun verfügt die Pinzgauer Haus auch über den Service eines konzessionierten Inkassoinstitutes.

Die...

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NEU: Unser Immobiliencheck.

Sie möchten wissen wieviel Ihre Immobilie wert ist?? Dann nutzen Sie unseren Immobiliencheck!

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Sie möchten eine Immobilie mieten

  • Durch unsere 30jährige Marktkenntnis wissen wir die aktuellen Mietpreise richtig einzuschätzen und kennen die komplizierten österr. Mietgesetze. Dadurch haben Sie die Gewissheit, dass der Vermieter keine ungesetzlichen Bestimmungen in den Mietvertrag aufnimmt und Sie den gesetzlichen Schutz genießen.

  • Wir besichtigen gemeinsam mit Ihnen das Mietobjekt und können alle Ihre Fragen vor Ort beantworten. Selbstverständlich bemühen wir uns Ihren Wunschtermin zu realisieren. Sie erhalten von uns eine detaillierte Übersicht aller Kosten, also nicht nur die monatl. Miete inkl. MWSt. und die Betriebskosten, sondern auch eine genaue Aufstellung der Nebenkosten, wie Vergebührung, Kaution und Vermittlungsprovision. Damit wissen Sie bereits bei der Erstbesichtigung, mit welchen einmaligen und später laufenden Kosten Sie kalkulieren müssen.

  • Wir erstellen für Sie den Mietvertrag, Übergeben das Mietobjekt und die Schlüssel, leiten die Kaution an den Vermieter weiter, helfen Ihnen bei Ummeldung von Strom und Telefon, informieren die Hausverwaltung, etc. Weiters führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Mietvertrages automatisch an das Finanzamt ab. Bei geförderten Mietwohnungen besorgen wir für Sie die nötigen Formulare, helfen beim Ausfüllen und leiten diese an die Behörden weiter.

  • Sollte es später zu Problemen mit dem Vermieter kommen, so beraten wir Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Für alle diese Leistungen stellen wir bei einem Mietvertragsabschluss eine Vermittlungsprovision von 1,5 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% MWSt. in Rechnung. Grundsätzlich sind auch 3 Monatsmieten Kaution zu hinterlegen, die wir an den Vermieter weiterleiten und eine Vergebührung in Höhe von 1% des Bruttomietzinses für die Gesamtlaufzeit des Vertrages (höchstens der 3fache Jahreswert) zu bezahlen, die wir an das Finanzamt weiterleiten.

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