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Neue Abteilung: INKASSO
Nun verfügt die Pinzgauer Haus auch über den Service eines konzessionierten Inkassoinstitutes.
Die...
Details »NEU: Unser Immobiliencheck.
Sie möchten wissen wieviel Ihre Immobilie wert ist?? Dann nutzen Sie unseren Immobiliencheck!
Details »Sachverständige
Dir. Johann Wolf Altmann
Allgemein beeidigter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Liegenschaftsschätzungen und Erstellungen von Nutzwertgutachten
dir.altmannpinzgauer-haus.at
Wolfgang Altmann
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das gesamte Immobilienwesen und Erstellung von Nutzwertgutachten
staatl. geprüfter Immobilientreuhänder - Absolvent der Liegenschaftsbewertungsakademie an der FH Kufstein
w.altmannpinzgauer-haus.at
Wozu braucht man den Immobiliensachverständigen?
Hier einige Beispiele:
- Sie möchten eine Immobilie verkaufen oder kaufen. Wir ermitteln den realen Wert des Kaufobjektes als Entscheidungsgrundlage. Dies schützt Sie vor einer teuren Fehlentscheidung
- Sie planen in einem Haus mit mehreren Wohnungen Wohnungseigentum zu begründen. Wir erstellen ein Nutzwertgutachten (auch Parifizierungsgutachten genannt), dieses ist die Basis für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch.
- Im Rahmen einer Scheidung wird das Vermögen aufgeteilt und einer der Partner verbleibt in der gemeinsamen Wohnung. Wir ermitteln neutral den Wert der Wohnung und helfen Ihnen so zu einer einvernehmlichen Lösung. Dies erspart Streit sowie Gerichts- und Anwaltskosten.
- Sie erben gemeinsam mit Anderen eine Liegenschaft, welche Sie nicht gemeinsam bewohnen wollen. Daher soll die Liegenschaft verkauft werden, und der Erlös unter den Erben aufgeteilt werden. Wir ermitteln für Sie den Wert der Liegenschaft. Sie kommen so zu Ihrem Erbteil.
- Sie wollen mieten oder vermieten bzw. haben bereits ge- oder vermietet. Nun sind Sie sich z. B. nicht sicher, ob der Mietvertrag korrekt und/oder die Miete angemessen ist. Wir prüfen alle relevanten Punkte (Kündbarkeit, Betriebskostenvereinbarung, Mieterwechsel etc.). Dies bewahrt Sie vor kostspieligen Problemen und hilft Ihnen bei den Vertragsverhandlungen.
Was kostet ein Gutachten oder eine Beratung?
Generell gilt, dass eine Erstauskunft bzw. die Erstberatung kostenlos und unverbindlich ist. Das Sachverständigenhonorar bemisst sich entweder nach dem Gerichtsgebührengesetz (dieses ist abhängig vom Wert des Objektes), oder das Honorar wird frei vereinbart. Weitere Informationen finden Sie hier. Wir erstellen gerne unverbindlich ein spezielles Angebot für Sie.
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